DPSG 1300
Diözesanverband München und Freising

Antrag auf Jugendleiter*innen-Sonderurlaub

Freistellung nach dem Jugendarbeitfreistellungsgesetz (JArbFG)

Wichtige Hinweise:
  • - Der Antrag muss dem Arbeitgeber mindestens 4 Wochen vor Beginn zugehen.
  • - Pro Jahr max. 12 Veranstaltungen, insgesamt max. das Dreifache der Wochenarbeitszeit.
  • - Freistellung ist tageweise oder stundenweise moeglich.
  • - Kein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
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Persoenliche Angaben

Jugendwerk St. Georg e.V. - Preysingstrasse 93 - 81667 Muenchen

Fragen? buero@dpsg1300.de